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Datenschutzhinweis Videoüberwachung

Der vorliegende Datenschutzhinweis gilt für die Videoüberwachung in Zügen und auf RhB Arealen. Verantwortlich für die Videoüberwachung ist die Rhätische Bahn AG, Bahnhofstrasse 25, 7001 Chur. 

Die Kompetenz zur Videoüberwachung ist im Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetz festgehalten. Die detaillierten Ausführungsbestimmungen finden sich in der Verordnung der Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr

Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Informationen, wie wir Videoüberwachung einsetzen. 

Was wird videoüberwacht?

Manche Züge, Bahnhöfe, Bahnübergänge und sonstige RhB Areale werden videoüberwacht. Von der Videoüberwachung erfasste Gebäude ausserhalb der RhB Areale sind grundsätzlich mit Balken oder Verpixelung von der Überwachung ausgeschlossen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte (z. B. Spaziergänger) auch ausserhalb der RhB Areale von den Kameras erfasst werden. 

Zu welchem Zweck wird videoüberwacht?

Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen erfolgt zum Schutz der Reisenden, des Betriebs und der Infrastruktur. 

Die Videoüberwachung soll insbesondere: 

  • Das Personal, die Reisenden, Kundinnen und Kunden sowie die Besucherinnen und Besucher vor Aggressionen und Belästigungen schützen 

  • Wertgegenstände sichern 

  • Sachbeschädigungen verhindern 

  • Fahrgastzählungen zu Zwecken der Betriebssicherheit ermöglichen 

  • Anlagenverfügbarkeit und rasche Entstörung gewährleisten 

  • Die Betriebsüberwachung unterstützen, um den fahrplanmässigen operativen Bahnbetrieb zu gewährleisten (Koordination des Zugverkehrs) 

  • Die Kordination bei Unfällen oder Naturereignissen sichern 

Wer hat Zugriff auf die Videodaten?

Die Videodaten sind vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt. RhB-intern haben die Betriebszentrale, der Bahndienst, die betriebliche Intervention, Bahn-Techniker und Sicherheitsbeauftragte, die Leitung Recht und Compliance sowie die Direktion Zugriff auf die infrastrukturseitigen Videokameras (Bahnhöfe/Gebäude etc.). Auf die rollmaterialseitigen Videokameras (Züge etc.) hat das Lokpersonal im jeweiligen Zug sowie der Bereich Systeme Engineering Zugriff. Die Nutzung erfolgt zum unter Ziffer 2 angeführten Zweck. 

RhB-extern hat die Kantonspolizei Graubünden für ermittlungstechnische Aufgaben Zugriff auf die infrastrukturseitigen Videokameras (Bahnhöfe/Gebäude etc.) sowie, beschränkt auf das von ihnen betreute Areal, externe Dienstleister wie z. B. Schneeräumer. 

Um Missbrauch vorzubeugen, werden Logfiles genutzt. 

Gewisse Videokameras, bei welchen eine Identifikation der von den Kameras erfassten Personen nicht möglich ist, werden zu Werbezwecken kurzzeitig und zyklisch auf der RhB-Webseite im Live-Stream öffentlich gezeigt.  

An wen werden die Videodaten weitergegeben?

Die Videodaten werden nur nach einem entsprechenden Ereignis durch die RhB gesichert und ausgewertet. Eine Herausgabe der Daten an die Strafverfolgungsbehörden erfolgt nur gegen entsprechende/s Editionsverfügung/Herausgabeersuchen. 

Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Die Speicherdauer der Videodaten beträgt in den Bahnhöfen 30 Tage und in den Fahrzeugen je nach Generation 120 Stunden respektive 72 Stunden. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten überspielt und somit automatisch gelöscht (Ringspeicher). 

Nur nach einem entsprechenden Ereignis werden die für das Ereignis relevanten Daten für die Weiterbearbeitung gesichert. 

Wo werden die Daten gespeichert?

Die Speicherung der Videodaten aus der Überwachung in den Zügen erfolgt in den Zügen selbst. Die Speicherung der sonstigen Videodaten erfolgt ausschliesslich auf RhB IT-Infrastruktur in Datenbanken innerhalb der Schweiz. 

Was sind Ihre Rechte?

Sie können jederzeit Auskunft über die Videodaten, die Sie betreffen, verlangen. Für die Ausübung Ihrer Rechte reicht ein Schreiben an unsere Datenschutzstelle (siehe Ziffer 8). 

Zudem steht Ihnen das Recht zu, Ihre Bedenken oder Fragen jederzeit beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten einzubringen. 

Wer ist Ihr Kontakt bei diesbezüglichen Fragen?

Bei Fragen zur Videoüberwachung können Sie sich jederzeit an folgenden Kontakt wenden: 

Per Post 
Rhätische Bahn AG 
Datenschutz 
Bahnhofstrasse 25 
7001 Chur 

Per E-Mail 
datenschutz(at)rhb.ch 

Änderungen dieses Datenschutzhinweises

Wir behalten uns das Recht vor, diesen Hinweis jederzeit und nach unserem freien Ermessen anzupassen und zu ergänzen. Die auf dieser Website veröffentlichte Version ist die jeweils aktuelle Fassung.

Letzte Aktualisierung: Mai 2024